Ab 1.4.2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Die Sicherheitseinrichtungen und Registrierkassen sind beim Finanzamt bis 31.3.2017 zu registrieren.
Dafür sind laut Bundesministerium für Finanzen die folgenden fünf Schritte erforderlich: