Überprüfung der Registrierkassenpflicht

Überprüfung der Registrierkassenpflicht

Derartige Kassenkontrollen werden ab sofort von der Finanzverwaltung zielgerichtet forciert werden, und zwar entweder als reine Kassennachauen (voraussichtlich durch die Finanzpolizei) oder begleitend im Rahmen von sonstigen anderen Kontrollhandlungen bzw. wie bisher bei allen Betriebsprüfungen. Wesentlich ist, dass solche Nachschauen nicht vorher angekündigt werden.

Umsatzsteuernachschauen in Registrierkasssenfällen
Diese werden voraussichtlich ab Sommer 2017 durchgeführt und umfassen nicht nur die allgemeinen Kontrollhandlungen, sondern auch die Übernahme des Datenerfassungsprotokolls durch die Finanzverwaltung zwecks technisch-formeller Überprüfung. 

Sicherung des Datenerfassungsprotokolls aus der Sicht des Finanzamtes
[…] Als unveränderbar gilt die Sicherung, die zumindest jedes Quartal zu erfolgen hat, dann, wenn die Daten auf dem Datenträger unveränderbar sind. Die Sicherungen können auf einer CD, auf einem Stick, auf einer externen Festplatte oder auch auf einem externen Server gesichert werden. Wichtig ist nur, dass diese Daten nicht beschädigt werden, wenn z.B. die Registrierkasse oder deren Programm beschädigt wird. Verwenden Sie zur Sicherung z.B. Datensticks, ist zu empfehlen 3 bis 4 Datensticks im Wechsel zu verwenden, damit auf jeden Fall immer eine Sicherung vorhanden ist, für den Fall dass im Zuge einer Sicherung etwas schief läuft. Auf jeden Fall muss eine Sicherung IMMER vom Startbeleg weg erfolgen. Nicht zulässig ist, dass nur stückweise (z.B. immer nur das aktuelle Kalenderjahr) gesichert wird.

Wenn Ihre Registrierkasse täglich auf einem Server gesichert wird, und diese Sicherung immer vom Startbeleg weg erfolgt, entspricht das den Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung.
[…]

Jede Sicherung ist nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Wie diese Sicherung durchzuführen ist, klären Sie mit Ihrem Kassenhersteller.

Bei Online Registrierkassen wie z.B.: Q-Bon erfolgt die Sicherung serverseitig und vollautomatisch. Eine seperate Anleitung, wie Sie den Export in Q-Bon durchführen können, erhalten Sie in Kürze.

Bereitstellung des Datenerfassungsprotokolls
Dieses muss auf einen externen Datenträger exportiert werden können. Der Datenträger ist vom Unternehmen bereitzustellen und im Falle einer Kassennachschau verpflichtend dem Behördenorgan zu übergeben.

Quelle: wko.at, BMF (E-Mail)