Neues Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder

  • Klarstellung des Vertretungsrechts gegenüber der Finanzpolizei
    Es ist nun klargestellt, dass StB auch „bei allen Amtshandlungen, die von Organen der Abgabenbehörden im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnissen (§ 12 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010) gesetzt werden“ vertreten dürfen.
  • Befugnis zur Vertragserrichtung betreffend Arbeitsverhältnisse

    Wirtschaftstreuhänder sind künftig zur „Errichtung einfacher und standardisierter, formularmäßig gestalteter Verträge betreffend Arbeitsverhältnisse jeglicher Art“ befugt. Damit ist nun eine durchgehende Beratung im Bereich der Personalverrechnung möglich.

  • Vertretungsrecht in Verwaltungsstrafverfahren

    Diese Vertretung ist zwar eingeschränkt auf die „Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen“, dennoch wird gerade bei den Verwaltungsstrafverfahren aufgrund finanzpolizeilicher Einsätze (LSDG, AuslBG, KV, ASVG) eine durchgängige Betreuung unserer Klienten damit erstmals möglich.

  • Vertretungsrecht in Sozialversicherungsangelegenheiten vor dem Verwaltungsgerichtshof

    Wirtschaftstreuhänder sind künftig berechtigt, in Beitrags-, Versicherungs-, und Leistungsangelegenheiten vor dem Verwaltungsgerichtshof zu vertreten.

  • Vertretungsrecht gegenüber den Firmenbuchgerichten bezüglich der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Adressänderungen.

    Bisher konnten wir die Jahresabschlüsse nur als Bote übermitteln, künftig sind wir berechtigt, Rückfragen des Firmenbuchgerichts bzgl. Jahresabschlüsse und Adressänderungen direkt für unsere Mandanten zu erledigen.

  • Neuordnung der Berufsgruppen und der Fachprüfungen
    Ein weiterer wichtiger Bereich im WTBG betrifft die Möglichkeit des Erwerbs der WP-Befugnis ohne zuvor oder gleichzeitig die StB-Fachprüfung ablegen zu müssen. Künftig kann somit die WP-Befugnis alleine erlangt werden, wofür auch nur die dafür notwendigen Inhalte der Fachprüfungen absolviert werden müssen. Dementsprechend verfügt der „WP Neu“ nicht mehr automatisch über alle Steuerberaterbefugnisse.
  • Umbenennung in „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“

    Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder darf sich in Zukunft als „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ bezeichnen.