Ablauf der Frist: Austausch von Heizöl-Leicht-Anlagen noch im Jahr 2017!

Ablauf der Frist: Austausch von Heizöl-Leicht-Anlagen noch im Jahr 2017!

Aufgrund einer gesetzlichen Verordnung müssen alle Heizöl-Leicht-Anlagen bis Ende 2017 durch Heizöl-Extra-Leicht-Anlagen ersetzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur noch Heizungen in großen Gebäuden mit einer Nennwärmleistung von mehr als 400 Kilowatt.

Förderinitiative Heizen mit Öl

Für den Austausch des Heizungskessels gibt es von der Förderinitiative "Heizen mit Öl" eine finanzielle Unterstützung in Höhe von mindestens € 2.000,00.

In welcher Höhe wird gefördert?
  • € 2.500,00: Wenn Sie einen alten Kessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus austauschen
  • € 3.000,00: Wenn Sie einen alten Kessel in einem Mehrfamilienhaus (3-10 Wohneinheiten) austauschen
  • Ab € 5.000,00: Wenn Sie einen alten Kessel für einen großvolumigen Wohnbau (ab 11 Wohneinheiten austauschen)

Unser Tipp: Der Antrag muss zwingend vor Durchführungsbeginn der Investition bei der Heizen mit Öl GmbH eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt mit Hilfe eines Formulars, das auf der Homepage der Heizen mit Öl GmbH (www.heizenmitoel.at) erhältlich.