Beschäftigungsbonus ab 01.07.2017

Beschäftigungsbonus ab 01.07.2017

Ab 01. Juli 2017 kann der Beschäftigungsbonus beantragt werden, durch den es zu einer Senkung der Lohnnebenkosten und somit zu positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den
Standort Österreich kommen soll. Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Schaffung von zusätzlichen vollversicherungspflichtigen (Arbeits)Stellen in Österreich.

Was wird gefördert?
Die anfallenden Lohnnebenkosten werden teilweise durch diesen Zuschuss subventioniert. Dies gilt sowohl für Voll- als auch Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein bezahlt und ist auf drei Jahre befristet.
Wie kommen Sie zur Förderung?
WICHTIG: Die Antragstellung hat binnen 30 Tagen nach Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse zu erfolgen. Für die Abwicklung der Anträge ist die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) zuständig – die Anmeldung erfolgt über http://www.beschaeftigungsbonus.at/.

Nähere Informationen erhalten Sie auch in der aktuellen Ausgabe der Klienten-Info 07/2017.