Februar 2017

Pflicht zur Registrierkasse mit Manipulationsschutz ab 1.4.2017 – Straffreiheit bei Glaubhaftmachen der rechtzeitigen Beauftragung

Ab 1.4.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung die Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen. Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Pflicht droht eine Strafe nach dem Finanzstrafgesetz (bis zu EUR 5.000).

Sanierungsmöglichkeit von „missglückten“ Dreiecksgeschäften

Zweck von Dreiecksgeschäften ist es, dass der mittlere Unternehmer sich im Zielland der Warenlieferung nicht umsatzsteuerlich registrieren lassen muss. Das BMF stellt dazu einiges klar.

Österreich bei Forschungsintensität OECD-weit an fünfter Stelle

Österreich bei Forschungsintensität OECD-weit an fünfter Stelle.

Neuerung ab der Veranlagung 2017: Einschränkung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung (ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts) bis zu einem Betrag von € 2.300 pro Kind und pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind nicht nur die unmittelbaren Betreuungskosten, sondern auch Verpflegungskosten, Bastelgeld, Kosten für Kurse, bei denen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht (z.B. Computerkurse, Musikunterricht, Fußballtraining). Weiterhin nicht abzugsfähig sind Kosten für den Nachhilfeunterricht.