Steuerliche Änderungen ab 2016 - Bau- und Baunebengewerbe MOORE STEPHENS Salzburg 17 Februar 2016 Teilen Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass ab dem Jahr 2016 zwei wesentliche Änderungen in Kraft getreten sind, die bereits mit dem Steuerreformgesetz 2015 beschlossen wurden: Barzahlungen für Fremdleistungen (Subunternehmen) über € 500,00 sind steuerlich NICHT mehr abzugsfähig. Ebenso dürfen Löhne an Dienstnehmer nicht mehr in bar ausbezahlt werden, sondern müssen ohne Ausnahme auf ein Bankkonto überwiesen werden. Sollten die Löhne weiterhin bar ausbezahlt werden, werden diese nicht als Aufwand anerkannt.