Dezember 2015

Registrierkassenpflicht / Neuerungen ab dem 01. Jänner 2016

Sehen Sie unsere Informationen über die Neuerungen ab dem 01. Jänner 2016 zur Registrierkassenpflicht:Download Factsheet Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht für nahezu alle Betriebe

Für alle Gewerbetreibende und auch Land- und Forstwirte, Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Berater, Vortragende mit mehr als € 15.000 Umsatz je Betrieb, davon mehr als € 7.500 Barumsätze, gilt ab 1.1.2016 die Registrierkassenpflicht. Um einen Barumsatz handelt es sich auch dann, wenn mit Bankomat, Kreditkarte, Bons, Gutscheinen oder Geschenkmünzen gezahlt wird. Als Umsatz sind dabei nicht nur die Umsatzerlöse nach dem UGB zu verstehen, sondern auch alle sonstigen Erlöse, wie beispielsweise der Verkauf von Anlagevermögen (PKW). In die Barumsatzgrenze sind auch Baranzahlungen einzubeziehen.