April 2016

Achtung bei Überweisungen an das Finanzamt

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde in § 211 BAO normiert, dass Überweisungen an das Finanzamt grundsätzlich mittels Electronic-Banking zu erfolgen haben, jedenfalls zwingend aber dann, wenn andere Zahlungen bereits elektronisch durchgeführt werden.   Dazu steht in den Onlinesystemen der Banken die Funktion „Finanzamtszahlung“ zur Verfügung bzw. kann auch in FinanzOnline über die Funktion „eps-Überweisung“ eine Zahlung getätigt werden.   Sollten Sie mangels elektronischer Überweisungsmöglichkeit per Erlagschein überweisen, so müssen Verrechnungsweisungen am Bankschalter manuell als Finanzamtszahlung erfasst werden, da eine Belegübermittlung (Image) nicht mehr erfolgt.

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