Öffis und Dienstfahrräder für Ihre Mitarbeiter?

Nachhaltige Mobilität und Mitarbeiterbindung

Caroline Forster

Die Themen zukunftsorientiertes Wirtschaften und Mitarbeiterbindung weisen einige Schnittstellen auf. Eine solche ist die Mobilität. Für ÖPNV und Dienstfahrrad stellen wir aktuelle Infos zusammen:
 

Abgabenfreie Kostenübernahme für Öffi-Tickets ab Juli 2021 

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine kompakte Frage-Antwort-Sammlung zum künftigen abgabenfreien Öffi-Ticket erstellt. Die zugrunde liegende Regelung wird mit 01.07.2021 in Kraft treten. Erfreulich ist die Ausweitung der bisherigen Jobticket-Regelung vor allem in zweierlei Hinsicht:
  • Die Kostenersätze des Arbeitgebers für von Arbeitnehmern selbst gekaufte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind künftig abgabenfrei. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Anschaffung durch den Arbeitgeber erfolgt und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. 
  • Die Voraussetzung, dass es sich um eine Streckenkarte für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handeln muss bzw. dass eine Netzkarte nur akzeptiert wird, wenn es keine Streckenkarte gibt, wie zB in Salzburg Stadt, entfällt. Erforderlich ist künftig nur, dass die Karte zumindest am Wohnort ODER am Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Es darf sich auch um ein Ticket für ein ganzes Bundesland oder ganz Österreich handeln.
   
Abgabenbefreiung 
Die Abgabenfreiheit bezieht sich, analog zum klassischen Jobticket, auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, Kommunalsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge). Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, ob und welchen Arbeitnehmern er eine Kostenübernahme für „Öffi-Tickets“ gewährt, weiterhin gibt es also keinen arbeitsrechtlichen Anspruch. Die Abgabenfreiheit ist auch gegeben, wenn die Kostenübernahme nicht allen, sondern nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt wird. Allerdings darf es sich nicht um eine Bezugsumwandlung handeln. 
   
Kombination mit Pendlerpauschale 
Die Kostenübernahme für Öffi-Tickets kann aber, ebenso wie beim Jobticket, nicht für dieselbe Strecke mit der Pendlerpauschale kombiniert werden (allerdings schon für unterschiedliche Streckenteile). Durch die Gewährung einer Kostenübernahme für ein Öffi-Ticket geht also der steuerliche Anspruch auf Pendlerpauschale für die vom Öffi-Ticket abgedeckte Strecke verloren – ggf. kommt die Pendlerpauschale für die restliche Strecke in Betracht. 

Linktipp: Frage-Antwort-Sammlung des BMF
  
 

Attraktiver Benefit für Mitarbeiter: Dienstfahrrad 

Dienstfahrräder erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern betrieblich angeschaffte Fahrräder oder e-Bikes für das gesunde und umweltschonende Zurücklegen dienstlicher und privater Wege zur Verfügung. Ein solches Jobrad-Modell bietet interessante Vorteile: 
  • Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades oder Elektrofahrrades (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gilt ein Sachbezugswert von Null (§ 4b Sachbezugswerteverordnung). Somit ist die Nutzungsmöglichkeit eines solchen Jobrades von allen Lohnabgaben befreit.
  • Das Jobrad lässt steuerliche Ansprüche von Arbeitnehmern auf Pendlerpauschale unberührt (§ 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EStG).
  • Aus Unternehmersicht ist außerdem erfreulich, dass betrieblich angeschaffte Jobräder vorsteuerabzugsberechtigt sind. Werden diese den Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt (also ohne Nutzungsgebühr), so muss für den Vorsteuerabzug eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung nachgewiesen werden (vgl. § 12 Abs. 2 UStG). Wird den Arbeitnehmern eine Nutzungsgebühr, also ein monatlicher Kostenbeitrag zzgl. Umsatzsteuer, verrechnet (zB in Höhe von 1 % des Bruttokaufpreises), ist der Nachweis einer mindestens 10%igen betrieblichen Nutzung nicht erforderlich.
Beachte: Unternehmen können für die Anschaffung von E-Rädern Förderungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die E-Räder jeweils mindestens vier Jahre im Eigentum des Betriebes bleiben. Nähere Informationen zur Förderung von Jobrädern finden Sie unter diesem Link.

In jedem Fall empfehlen wir das Abschließen entsprechender Nutzungsvereinbarungen, die die Details inkl. eventuellem Kostenbeitrag festlegen, mit dem Arbeitnehmern. 

  
Stand: 04.05.2021
Quellen: BMF, Vorlagenportal, Kommunalkredit Public Consulting