Änderung der Gastgewerbepauschalierung

Änderung der Gastgewerbepauschalierung

Herbert Huber

Die Änderungen der Gastgewerbepauschalierungsverordnung wurden Anfang August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Folgendes wurde modifiziert:
  • Pauschalierungsgrenze wird auf EUR 400.000,- angehoben
  • Grundpauschale wird auf 15 % erweitert: Mindestens EUR 6.000,- und maximal EUR 60.000,-. Bei einer Bemessungsgrundlage von unter EUR 40.000,- darf durch die Grundpauschale von EUR 6.000,- kein Verlust entstehen.
  • Der Maximalbeitrag der Energie- und Raumpauschale wird auf 32.000,- erhöht.
  • Mobilitätspauschale wird abhängig von der Gemeindegröße zwischen 2 und 6 % erhöht. Stichtag für die Einwohnerzahl ist die Volkszahl der Statistik Österreich für den Finanzausgleich zum 31. Oktober des Vorjahres. Die Mobilitätspauschale kann ab 2020 ohne Beachtung einer etwaigen Bindung, zB an die Grundpauschale, in Anspruch genommen werden.
Höhe der Mobilitätspauschale Einwohnerzahl Maximalbetrag
6 % bis 5.000 EUR 24.000
4 % 5.000 bis 10.000 EUR 16.000
2 % über 10.000 EUR 8.000

Die Änderungen können erstmalig für die Veranlagung des Kalenderjahres 2020 angewendet werden.