COVID-19: Unterstützung der ÖGK

COVID-19: Unterstützung der ÖGK

Alexander Wunderlich

Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen der SARS-CoV-2 Bekämpfung seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe - bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel - führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.

Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können. Dabei wurden erste Maßnahmen vorab kommuniziert, aber wichtige Details erst kurzfristig festgelegt, da sich die Umstände laufend ändern und die Maßnahmen angepasst werden. Der aktuelle Stand lautet wie folgt:

Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020

  1. Automatische Stundung für Betriebe, die von der Schließungsverordnung oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind
  2. Mögliches Ansuchen um Stundung bei allen sonstigen Betrieben, bei denen coronabedingt Liquiditätsprobleme auftreten. Dazu ist ein formloser Antrag mit den coronabedingten Problemen als Inhalt an die regionale Servicestelle zu richten.
Die Verzinsung entfällt für die Dauer der Stundung.
 

Einbringungsmaßnahmen während März, April und Mai 2020

  • Keine Einbringungsmaßnahmen, Exekutionsanträge etc. erfolgen
  • Keine Insolvenzanträge werden gestellt
  • Keine Säumniszuschläge für coronabedingt verspätete Beitragsgrundlagenmeldungen

ACHTUNG: Beachten Sie unbedingt, dass die Regelungen der Lohnverrechnungen davon nicht betroffen sind. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge, die Verpflichtung zur rechtzeitigen Anmeldung (fristgerecht vor dem Arbeitsantritt) sowie die termingemäße Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen an die ÖGK bleiben bestehen.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, weitere Infos gibt es auch auf der Website unter www.gesundheitskasse.at. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne in allen Details.



Stand: 24.03.2020 (Erstversion: 17.03.2020)
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse