Die Berechnung der AMS-Beihilfen für Phase 2 (Erst- oder Verlängerungsbegehren mit Beginndatum ab 01.06.2020) wurde aufgrund politischer Vorgaben abgeändert. Hier eine Zusammenfassung der Eckpunkte der neuen Beihilfenberechnung:
- Für die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe der Phase 2 gelten keine Pauschalsatztabellen mehr. Statt der Pauschalsatzmethode (anhand der AMS-Tabellen) kommt eine Art „Differenzmethode“ zur Anwendung. Gefördert werden dabei die dem Arbeitgeber durch die Gewährung einer Kurzarbeitsunterstützung sowie durch die Sonderzahlungs- und SV-Beitragsbemessung auf voller Basis entstehenden Mehrkosten. Diese neue Förderlogik soll die beim Pauschalsatzsystem möglichen „Überförderungen“ vermeiden. Einen AMS-Rechner für die Phase 2, der mit der vorstehend beschriebenen Logik programmiert ist, finden Sie hier: AMS-Kurzarbeitsrechner.
- Beachten Sie bitte, dass es dementsprechend auf der AMS Homepage eine neue AMS-Excel-Projektdatei für die Abrechnung von ab 01.06.2020 begonnene bzw. verlängerte Kurzarbeiten (Phase 2) gibt. Das AMS-Online-Abrechnungstool (gedacht für kleinere Betriebe) wurde ebenfalls adaptiert und ist sowohl für Phase 1 als auch Phase 2 verwendbar. Je nach dem eingegebenen Beginndatum der Kurzarbeit bzw. der -verlängerung erkennt das Tool, welche Fördermethode (Phase 1 oder 2) anwendbar ist.
- Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass die alte Beihilfenmethode (Pauschalsätze) und die neue Methode (Differenzberechnung) bei hoher Arbeitszeit-Ausfallquote (zB 90 %) meist zu sehr ähnlichen Förderbeträgen führen. Bei mittlerer Ausfallquote (zB 50 %) kann die neue Methode durchaus um 25 % niedrigere Ergebnisse bringen, bei geringer Ausfallquote (zB 10 %) können sich sogar um 50 % niedrigere Ergebnisse ergeben. Nachstehend finden Sie zur Orientierung eine beispielhafte Vergleichsrechnung:
Arbeitszeit des Dienstnehmers vor Kurzarbeit pro Woche |
40 |
40 |
40 |
Brutto vor Kurzarbeit |
3.000,00 |
3.000,00 |
3.000,00 |
Ausfall Arbeitszeit während Kurzarbeit in Prozent |
90 % |
50 % |
25 % |
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Brutto vor Kurzarbeit begrenzt durch die Höchstbeitragsgrundlage |
3.000,00 |
3.000,00 |
3.000,00 |
Mindestentgelt während Kurzarbeit |
2.240,89 |
2.240,89 |
2.240,89 |
Arbeitsentgelt während Kurzarbeit |
300,00 |
1.500,00 |
2.250,00 |
Kurzarbeitsunterstützung |
1.940,89 |
740,89 |
0,00 |
Pauschalsatz pro Ausfallstunde (nur für Phase 1 relevant) |
21,42 |
21,42 |
21,42 |
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Anzahl der Ausfallstunden: |
155,88 |
86,60 |
43,30 |
monatliche AMS-Kurzarbeitsbeihilfe AMS in Phase 1 |
3.338,95 |
1.854,97 |
927,49 |
monatliche AMS-Kurzarbeitsbeihilfe AMS in Phase 2 |
3.345,98 |
1.561,98 |
455,00 |
Dieser Vergleichshinweis, der auf durchgeführten Testberechnungen beruht, soll der groben Orientierung dienen und erfolgt ohne Gewähr. Die konkrete Förderhöhe kann naturgemäß immer nur anhand der konkreten Echtdaten ermittelt werden.
Quellen: AMS, Kraft & Kronberger Fachpublikationen