COVID-19: AMS-Kurzarbeitsbeihilfe NEU in Phase 2

COVID-19: AMS-Kurzarbeitsbeihilfe NEU in Phase 2

Caroline Forster

Die Berechnung der AMS-Beihilfen für Phase 2 (Erst- oder Verlängerungsbegehren mit Beginndatum ab 01.06.2020) wurde aufgrund politischer Vorgaben abgeändert. Hier eine Zusammenfassung der Eckpunkte der neuen Beihilfenberechnung:
 
  • Für die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe der Phase 2 gelten keine Pauschalsatztabellen mehr. Statt der Pauschalsatzmethode (anhand der AMS-Tabellen) kommt eine Art „Differenzmethode“ zur Anwendung. Gefördert werden dabei die dem Arbeitgeber durch die Gewährung einer Kurzarbeitsunterstützung sowie durch die Sonderzahlungs- und SV-Beitragsbemessung auf voller Basis entstehenden Mehrkosten. Diese neue Förderlogik soll die beim Pauschalsatzsystem möglichen „Überförderungen“ vermeiden. Einen AMS-Rechner für die Phase 2, der mit der vorstehend beschriebenen Logik programmiert ist, finden Sie hier: AMS-Kurzarbeitsrechner.
  • Beachten Sie bitte, dass es dementsprechend auf der AMS Homepage eine neue AMS-Excel-Projektdatei für die Abrechnung von ab 01.06.2020 begonnene bzw. verlängerte Kurzarbeiten (Phase 2) gibt. Das AMS-Online-Abrechnungstool (gedacht für kleinere Betriebe) wurde ebenfalls adaptiert und ist sowohl für Phase 1 als auch Phase 2 verwendbar. Je nach dem eingegebenen Beginndatum der Kurzarbeit bzw. der -verlängerung erkennt das Tool, welche Fördermethode (Phase 1 oder 2) anwendbar ist.
  • Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass die alte Beihilfenmethode (Pauschalsätze) und die neue Methode (Differenzberechnung) bei hoher Arbeitszeit-Ausfallquote (zB 90 %) meist zu sehr ähnlichen Förderbeträgen führen. Bei mittlerer Ausfallquote (zB 50 %) kann die neue Methode durchaus um 25 % niedrigere Ergebnisse bringen, bei geringer Ausfallquote (zB 10 %) können sich sogar um 50 % niedrigere Ergebnisse ergeben. Nachstehend finden Sie zur Orientierung eine beispielhafte Vergleichsrechnung:
 
Arbeitszeit des Dienstnehmers vor Kurzarbeit pro Woche 40 40 40
Brutto vor Kurzarbeit 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Ausfall Arbeitszeit während Kurzarbeit in Prozent 90 % 50 % 25 %
       
Brutto vor Kurzarbeit begrenzt durch die Höchstbeitragsgrundlage 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Mindestentgelt während Kurzarbeit 2.240,89 2.240,89 2.240,89
Arbeitsentgelt während Kurzarbeit    300,00 1.500,00 2.250,00
Kurzarbeitsunterstützung 1.940,89    740,89        0,00
Pauschalsatz pro Ausfallstunde (nur für Phase 1 relevant)      21,42      21,42      21,42
       
Anzahl der Ausfallstunden:   155,88       86,60      43,30
monatliche AMS-Kurzarbeitsbeihilfe AMS in Phase 1 3.338,95 1.854,97    927,49
monatliche AMS-Kurzarbeitsbeihilfe AMS in Phase 2 3.345,98 1.561,98    455,00

Dieser Vergleichshinweis, der auf durchgeführten Testberechnungen beruht, soll der groben Orientierung dienen und erfolgt ohne Gewähr. Die konkrete Förderhöhe kann naturgemäß immer nur anhand der konkreten Echtdaten ermittelt werden.

Quellen: AMS, Kraft & Kronberger Fachpublikationen