Unterstützung im Härtefall

COVID-19: Härtefall-Fonds für Selbständige

Herbert Huber

***Update: Seit Sommer gilt folgendes: Der Förderzuschuss beträgt für den Nettoeinkommensausfall maximal EUR 2.000,- für einen Zeitraum, der einem Monat enspricht. Es gibt zwölf festgelegte Betrachtungszeiträume, daher beträgt die Förderung insgesamt maximal EUR 24.000,-. Die Beantragung und Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein, das heißt, nach Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraums. Allen Antragstellern, unabhängig davon, ob bereits in Phase 1 ein Antrag gestellt wurde, steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag zur Verfügung.

Zusätzlich gibt es einen Comeback-Bonus in Höhe von EUR 500,- für jeden gewählten Betrachtungszeitraum. Der Comeback-Bonus beträgt damit bis zu EUR 6.000,- pro Fall. Damit können Antragsberechtigte insgesamt bis zu EUR 30.000,- aus dem Härtefall-Fonds erhalten.

Bei der Abgeltung des Nettoeinkommensausfalles werden Förderungen aus der Auszahlungsphase 1 bei der Phase 2 bis zu einem Mindest-Auszahlungsbetrag von EUR 500 angerechnet. Auf den Comeback-Bonus erfolgt keine Anrechnung.

Bei der Abgeltung des Nettoeinkommensausfalles werden Förderungen aus der Auszahlungsphase 1 bei der Phase 2 bis zu einem Mindest-Auszahlungsbetrag von EUR 500 angerechnet. Auf den Comeback-Bonus erfolgt keine Anrechnung.***

Der Härtefall-Fonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise und vorerst mit einer Milliarde Euro dotiert. Seine Zielgruppe stellen all jene Selbständigen dar, die jetzt keine Umsätze haben, um bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten zu helfen. Die Zuschüsse erfolgen einmalig und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Wirtschaftskammer Österreich nimmt die Abwicklung vor.
  
>> Link zur Online-Beantragung auf der Website der WKO
Wir geben Ihnen hier die Informationen, wie Sie sich darauf vorbereiten können, um den Antrag rasch und effizient eingeben können. Die Website der WKO enthält die aktuellen Informationen und ausführliche Details - wir empfehlen, sich dort weiter im Detail zu infomieren.
 

Antragsberechtigung

Folgende Gruppen sind antragsberechtigt, wobei keine Wirtschaftskammermitgliedschaft vorliegen muss:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern (Vollzeit-äquivalent) und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
 

Anspruchskriterien

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds zu bekommen? Lt. Richtlinie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung nachfolgende Punkte zu erfüllen (gilt analog für freie Dienstnehmer):
  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (Kammermitgliedschaft nicht relevant)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Obergrenze: Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen; wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung; Einkünfte von mind. 5.527,92 Euro p.a.
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) (zB aus Vermietung und Verpachtung)
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
  • Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.
  • Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen; eine spätere Anrechnung ist möglich.
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf; keine Verletzung der URG Kriterien im vergangenen Wirtschaftsjahr
Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

Unter Nettoeinkommen wird die Summe des Einkommens inkl. Sachbezüge, vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge, wie etwa SV-Beiträge und Lohnsteuer, verstanden.
 

Höhe der Förderung

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr):
  • Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
  • Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
  • Kein vorliegender Steuerbescheid: Zuschuss von 500 Euro
 Phase 2 (Antragstellung bis 30.04.2021):
  • Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate
  • Richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße 
  • Alle Details sind hier nachzulesen

Einzubringende Unterlagen

Falls vorhanden, nutzen Sie Ihren WKO-Benutzeraccount, um sich einen Teil des Ausfüllens zu ersparen. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
  • Ihre persönliche Steuernummer
  • Ihre KUR (Kennziffer des Unternehmensregisters) oder GLN (Global Location Number), beides im Unternehmensserviceportal oder für WKO-Mitglieder unter firmen.wko.at zu finden. Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation (Nachweis muss hochgeladen werden)


Diese Informationen dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck mit Aktualität zum Erstellzeitpunkt und stellen keine individuelle Beratung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Beratung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr.

Erstelldatum: 27.03.2020, Updates 17.09.2020 und 12.04.2021


Quelle: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html 30.03.2020, https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html 12.04.2021