COVID-19: Deutsche Mehrwertsteuersätze

COVID-19: Deutsche Mehrwertsteuersätze

Tanja Grün

Die deutsche Bundesregierung senkt im Rahmen ihres Konjunkturpaketes nach momentanen Informationen unter anderem (befristet) die Umsatzsteuer.
 

1. Senkung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland

Die Mehrwertsteuersätze werden befristet vom 01.07. bis 31.12.2020 für alle in diesem Zeitraum ausgeführten Leistungen gesenkt:
  • Regulärer Steuersatz von 19 % auf 16 %
  • Ermäßigter Steuersatz von 7 % auf 5 %
Von der Änderung betroffen sind alle Unternehmer im Waren- und Dienstleistungsverkehr, die in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erzielen.

Handlungsbedarf gilt ab 01.07.2020 befristet für all jene österreichischen Unternehmer, die Leistungen erbringen, welche in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen (wie Anpassung der Rechnungen, IT- bzw. Kassensysteme).

Exemplarisch sind nachstehende Leistungen betroffen:
  • Versandhandel, wenn die Lieferschwelle zu Deutschland (EUR 100.000,-) überschritten wurde, und die Rechnungen an die deutschen Privatpersonen mit deutscher Umsatzsteuer auszustellen sind;
  • Vermittlungsleistungen an Nichtunternehmer, wenn der vermittelte Umsatz in Deutschland erbracht wird;
  • Grundstücksleistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer, wenn das Grundstück in Deutschland ist, zB Salzburger Architekt zeichnet für eine deutsche Privatperson einen Plan für ein Wohnhaus in Berchtesgaden;
  • Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer, wenn der Tätigkeitsort in Deutschland ist, zB Gastronom in Salzburg erbringt eine Cateringleistung in Freilassing.
 

2. Ermäßigter Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Der Steuersatz für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 ermäßigt.



Stand: 15.06.2020