Coronaprämie mit zusätzlichem Vorteil

COVID-19: Abgabenfreie Coronaprämien

Caroline Forster

Bis zu einer Höhe von EUR 3.000,- sind Prämien und Bonuszahlungen, die aufgrund der Pandemie für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden, abgabenfrei. Bei diesen Prämien muss es sich allerdings um zusätzliche Zahlungen handeln, welche nur im Hinblick auf die Coronakrise geleistet wurden – sie dürfen nicht andere, bisher übliche Bezüge ersetzen. Eine nachträgliche Abgabenbefreiung durch Aufrollung von bereits unterjährig ausbezahlten Prämien dürfte nur dann möglich sein, wenn der Prämienzweck mit der Pandemiebewältigung zusammenhing. 

Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben, also Lohnsteuer, SV, KommSt, DB und DZ. Abgabenfreie Coronaprämien oder -boni wirken lohnsteuerlich sechstelneutral, dh sie erhöhen das Jahressechstel nicht und werden auch nicht darauf angerechnet. 

Die Abgabenfreiheit ist branchenmäßig nicht eingeschränkt, auch nicht auf systemrelevante Berufe. Die Prämien können auch für die Zeit von Kurzarbeit gewährt werden. Die Auszahlung kann sowohl in Geldform als auch mittels Gutscheinen durchgeführt werden. Sie kann sowohl einmalig als auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. 

Stand: 20.12.2021
Quelle: Vorlagenportal, WKO