Per 01.02.2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten. Allerdings wurde ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 (siehe Artikel 126 des Austrittsabkommens) vereinbart, während dessen Verlaufs die EU-rechtlichen Regelungen auch im Bezug auf Großbritannien weitergelten.
Im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ist so vorzugehen, als wäre Großbritannien bis 31.12.2020 noch EU-Mitglied. Das bedeutet beispielsweise:
- Der Familienbonus Plus steht für Kinder mit Wohnsitz in Großbritannien weiterhin bis 31.12.2020 zu.
- Bei Dienstreisen nach Großbritannien sind kollektivvertragliche Regelungen, die zB hinsichtlich der Taggelder nach dem Reiseziel zwischen EU-Staaten und Nichtmitgliedstaaten unterscheiden, bis Jahresende ebenfalls so anzuwenden, als wäre Großbritannien noch Mitglied der Europäischen Union.
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