Am 17. April hat der Pre-Check zur Anmeldung gestartet.
Die im Lohnkonto auszuweisenden Daten wurden erweitert.
Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer:innen müssen handeln.
Mit 2023 müssen diese Einkünfte korrekt aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
Ab 2024 werden die Varianten eingeschränkt.
Was ändert sich? Eine praktische Übersicht von A bis Z.
Nicht nur eine erweiterte Verlängerung, auch eine neue Variante wurde angekündigt.
Die Mehr- und Überstundenvereinbarungen geben den Ausschlag für die Ermittlung.
Die Aufzeichnungen zur Arbeitszeit müssen vollständig und korrekt vorliegen.
Für besonders betroffene Unternehmen wird das UEZG gestaltet.
Die voraussichtlichen Werte für das kommende Jahr liegen vor.
Die Reduktion hat in den ersten beiden Jahren bestimmte Voraussetzungen.