Für die Begleitung von unter 14-jährigen kann die Kinderrehabilitationskarenz in Anspruch genommen werden.
Die Änderungen betreffen ua Berechnungen, Flexibilisierung und Blockarbeitszeit.
Die voraussichtlichen Werte stehen fest.
Nur wenn rechtzeitig vereinbart und informiert wird, sind Rückvergütung und Verjährung möglich.
Eine Vielzahl an geplanten Änderungen sind nun umgesetzt.
Die Steuerbegünstigungen werden vereinfacht, modernisiert und neu gestaltet
Die außerbetriebliche Nutzung wird besseren Bedingungen unterliegen.
Behörden setzen der geringfügigen Beschäftigung von Arbeitslosen Grenzen.
Ein umweltbewusster Vorteil für Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen
Das EuGH-Urteil zu täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nimmt massiv Einfluss auf Dienstpläne.
Nicht nur Private werden den Beitrag abführen müssen.
Ab Juli 2023 sind die Erstauftraggeber:innen zur Zahlung verpflichtet.