Nicht zuletzt aufgrund der Arbeitsmarktsituation interessieren sich viele Unternehmen für das Einstellen von Mitarbeitern, die im Zuge der Fluchtbewegung aus der Ukraine kommen. Zu beachten ist dabei, dass auch in diesem Fall eine Beschäftigungsbewilligung vorliegen muss, um nicht rechtswidrig zu handeln. Ukrainische Flüchtlinge benötigen, um legal in Österreich arbeiten zu können, zwei Unterlagen:
- eine blaue Aufenthaltskarte für Vertriebene
- eine vom Arbeitgeber beim AMS beantragte Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene
Für die blaue Karte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zuständig. Sobald diese vorliegt, kann der Arbeitgeber die Bewilligung beim AMS im Zuge eines vereinfachten Verfahrens beantragen. Die Beantragung kann über das eAMS-Konto unter Services für Ausländerbeschäftigung/Beschäftigungsbewilligung erfolgen. Eine solche für Arbeitskräfteüberlasser ist nicht zulässig.
Erstellt: 04.04.2022
Quelle: Vorlagenportal, AMS