Seit 11. November 2017 entfällt die Mietvertragsgebühr bei Wohnraumvermietung.
Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind von der Gebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz generell befreit. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.
ACHTUNG: Bei gewerblich genutzten Immobilien, insbesondere bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten, ist die Mietvertragsgebühr weiter zu entrichten.