EuGH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für digitale Publikationen zum Download

EuGH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für digitale Publikationen zum Download

Alexander Wunderlich

Nach Anhang III Nr 6 MwStSyst-RL können die Mitgliedstaaten für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern , einschließlich des Verleihs durch Büchereien […], Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Druckerzeugnissen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen“ , einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Das gilt auch für digitale Bücher, die per CD-ROM geliefert werden. Werden sie per Download oder Streaming übermittelt, gilt jedoch – wie bei digitalen Zeitschriften und Zeitungen stets – der normale Steuersatz.

Das polnische Verfassungsgericht richtete an den EuGH ua die Frage zur Vorabentscheidung, ob diese unterschiedliche Besteuerung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Der EuGH stellt zwar eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte fest, hält diese aber für gerechtfertigt.

Seiner Auffassung nach ist dem Unionsgesetzgeber im Rahmen steuerlicher Maßnahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen. Der Ausschluss der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Lieferung digitaler Bücher auf elektronischem Weg ist die Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Sonderregelung. Hier wurden, gerade mit Blick auf fortwährende Weiterentwicklungen, klare, einfache und einheitliche Regeln als erforderlich erachtet, um den geltenden Mehrwertsteuersatz zweifelsfrei ermitteln zu können. Dadurch erspart es der Unionsgesetzgeber den Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen, bei jeder Art solcher Dienstleistungen zu prüfen, ob sie in den Genuss eines ermäßigten Steuersatzes kommen können. 

Entscheidung: EuGH 7. 3. 2017, Rzecznik Praw Obywatelskich (RPO), C-390/15.