Aktuelles und Wissenswertes für Ärzte auf dem Gebiet des Steuerrechts

Peter Werner

Ab 1.4.2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Die Sicherheitseinrichtungen und Registrierkassen sind beim Finanzamt bis 31.3.2017 zu registrieren. 
Dafür sind laut Bundesministerium für Finanzen die folgenden fünf-Schritte erforderlich:

Kauf der Signatur
Als Anbieter für Arztpraxen kommen die Firmen A-Trust und Globaltrust in Betracht. Die Hersteller der in Arztpraxen verwendeten Softwarepakte bieten im Regelfall als Service die Beschaffung der Signaturkarten an.

Initialisierung der Signatureinheit
Für Ihre bestehende Registrierkasse wird meist zumindest ein Software-Update erforderlich sein, welches auch eine Verbindung der Registrierkasse mit der Signaturkarte ermöglicht. Dies muss vom Software- bzw. Kassenhersteller geliefert werden.

Startbelegerstellung
Um den Manipulationsschutz zu gewährleisten, ist nach der Initialisierung ein Startbeleg mit dem Betrag Null zu erstellen.

Registrierung
Bis spätestens 31.3.2017 sind Sicherheitseinheit und Registrierkasse beim Finanzamt zu registrieren.

Startbelegprüfung
Spätestens bis 31.3.2017 oder binnen einer Woche nach Registrierung muss kontrolliert werden, ob die Registrierung der Sicherheitseinheit und der Registrierkasse erfolgreich war.