Update zur Mitarbeiteranmeldung 2019

Regine Mondré

Neue ELDA-App


Die bisherige MAM-App (ELDA Mindestangaben-Anmeldungs-App) ist mit Ende 2018 ausgelaufen. Mit Jahresbeginn 2019 gibt es dafür die neue ELDA-App in den App Stores! Damit kann die Anmeldung für fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsbeginn vorgenommen werden. Darüber hinaus ist mit der ELDA-App auch die Erstattung der neuen, reduzierten Anmeldung und die Adressmeldung Versicherter möglich. Wichtig ist, dass Sie uns die Anmeldedaten zeitgleich bekannt geben, da diese App unabhängig von unseren Systemen arbeitet!

Weitere Informationen zur ELDA-App auf der Seite der Sozialversicherungen
 

Entfall der Mindestangaben-Anmeldung ab 2019


Ab 01.01.2019 kann die Mindestangaben-Anmeldung nicht mehr wie bisher (elektronisch oder mittels Faxvorlage) durchgeführt werden – das Formular ist ab diesem Datum ungültig.

Für die Anmeldung vor Arbeitsantritt muss nun die neue, reduzierte Anmeldung auf elektronischem Weg erfolgen. Sollte dies in bestimmten Ausnahmefällen nicht möglich sein, kann die neue „Vor-Ort-Anmeldung“ mittels Fax an die Nummer 05 7807 61 oder per Telefon unter der Nummer 05 7807 60 durchgeführt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn
  • nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen ist, oder
  • die meldepflichtige Stelle nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle wie zB einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung durchgeführt wird, oder
  • die meldepflichtige Stelle die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (zB von Moore Stephens) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar sind (zB bei Arbeitsaufnahme außerhalb unserer Bürozeiten), oder
  • der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers (zB Baustelle) aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.
Nach der Erstattung dieser Vor-Ort-Anmeldung ist die Vollanmeldung in elektronischer Form zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen! Geben Sie uns gleichzeitig mit der Vor-Ort-Anmeldung alle nötigen Daten für die Vollanmeldung bekannt, um Risiken zu vermeiden: Das Aviso und die Vollanmeldung gehen an verschiedene Stellen und ersetzen einander nicht!

Link zum Formular "Vor-Ort-Anmeldung" auf unserer Website
Weiterführende Informationen zum Thema der GKK