Familienbonus Plus in der Personalverrechnung

Patrick Vilsecker

Per 01. Jänner tritt das Jahressteuergesetz mit dem Familienbonus Plus in Kraft. Diese Neuregelung bewirkt eine Entlastung von Steuern zahlenden Familien mit Kindern und eine Vereinfachung des Steuersystems. Der Familienbonus Plus kann per Formular E30 beantragt werden, welches in verschiedenen Versionen über die Serviceseite des BMF abrufbar ist.

Der Familienbonus Plus kann vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt werden, um den Abzug bereits unterjährig zu berechnen. Alternativ ist die nachträgliche Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung möglich. Der maximale Absetzbetrag pro Kind und Jahr beträgt EUR 1.500,-. Der volle Anspruch besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Nach diesem Stichtag reduziert sich der Absetzbetrag auf EUR 500,- pro Jahr.

Eine Aufteilung unter (Ehe-)Partnern zu je 50% ist möglich. Bei getrenntlebenden Eltern kann der Unterhalt zahlende Elternteil den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen. Eine 50%-Aufteilung ist auch bei getrenntlebenden Eltern möglich.

Unsere Personalverrechnung begünstigt Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort:

Laden Sie das Formular E30 in PDF-Form direkt von unserer Website und reichen Sie es an Ihre Dienstnehmer weiter. Wenn Sie uns die ausgefüllten und unterfertigten Formulare gemeinsam mit der Bestätigung des Familienbeihilfebezugs übermitteln, können wir sie in der laufenden Personalverrechnung bereits zum Vorteil Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen.

Weiterführende Informationen des BMF und ein Berechnungsformular finden Sie hier